Allgemeines zur Impfung: Wie kann ich mich vor dem HP-Virus schützen?

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Folgeuntersuchung



bei auffälligen Befunden

Anerkannter Standard zur Abklärung auffälliger Pap-Abstriche ist die Untersuchung des Gebärmutterhalses mit einem speziellen Lupeninstrument, dem Kolposkop, und die gezielte Entnahme und mikroskopische Untersuchung von kleinen Gewebeproben (Biopsien) aus den auffälligen Bereichen.

Die mikroskopische Untersuchung der Proben erlaubt die sichere Einstufung des Schweregrads der Veränderungen und ist Voraussetzung für die Festlegung der Therapie.

Auffällige Pap-Befunde der Gruppen III und III D

Pap-Befunde der Gruppen III und III D sind kontrollbedürftig. Je nach Befund wird der Abstrich kurzfristig kontrolliert oder eine Untersuchung des Gebärmutterhalses unter Verwendung einer Lupenvergrößerung (Kolposkopie) mit feingeweblicher Abklärung (Biopsie) durchgeführt. Zusätzlich kann ein Test auf Humane Papilllomviren erfolgen.

Auffällige Pap-Befunde der Gruppe Pap IV

Der Befund Pap V erfordert eine eine sofortige  Abklärung durch Kolposkopie und Biopsie. Das Vorgehen ist unabhängig vom HPV-Befund, ein HPV-Test ist nicht nötig.

Test auf Hochrisiko-Papillomviren

Die persistierende Infektion mit ein und demselben HR-HPV ist die Vorraussetzung für die virusbedingte Entstehung von Gebärmutterhalskrebs.

Um herauszufinden, welche Frau wirklich gefährdet ist besteht heute die Möglichkeit, Frauen mit auffälligem Pap-Test auf eine Infektion mit Hochrisiko-Papillomviren (HR-HPV) zu testen: Bei einem Nachweis von HR-HPV besteht ein erhöhtes Risiko, Zellauffälligkeiten zu entwickeln. Eine engmaschigere zytologische Abstrichkontrolle oder unter Umständen zusätzliche Diagnostik kann notwendig sein.

Bei jungen Frauen sind HPV-Infektionen sehr häufig und heilen meist schnell aus. Ein einmalig positiver HPV-Test bedeutet keinen Grund zur Besorgnis.

Bei älteren Frauen kann ein positiver HPV-Test aber ein Hinweis auf eine lang anhaltende (persistierende) HPV-Infektion sein. Hier wird eine kurzfristige Kontrolle mit feingeweblicher Abklärung (Kolposkopie mit Biopsie) empfohlen, da persistierende HPV-Infektionen zu Gebärmutterhalskrebs führen können.

Dysplasiesprechstunde

  • Die kolposkopische Abklärung auffälliger Pap-Abstriche kann in einer spezialisierten Einrichtung, am besten in einer Dysplasiesprechstunde, durchgeführt werden: http://www.dysplasiezentren.de