Allgemeines zur Impfung: Wie kann ich mich vor dem HP-Virus schützen?

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Kostenerstattung

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten für die HPV-Impfung von Mädchen und jungen Frauen zwischen 12 und 17 Jahren, einige auch außerhalb dieser Altersgrenzen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Juni 2007 die Aufnahme der HPV-Impfung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen beschlossen.

Die Impfung ist in die Richtlinie über Schutzimpfungen aufgenommen worden, die nach Zustimmung durch das Bundesministerium für Gesundheit mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger rückwirkend zum 1. Juli 2007 in Kraft tritt. Diese Richtlinie regelt den Anspruch auf Schutzimpfungen für gesetzlich Versicherte gemäß § 92 SGB V. Bei privaten Versicherungen ist entscheidend, ob und welche Schutzimpfungen der jeweilige Vertrag einschließt. In der Regel werden die Kosten für die von der STIKO empfohlenen Impfungen übernommen.

Die Impfung kostet in Deutschland laut dem "Arzneiverordnungsreport 2009" ungefähr 480 € pro Person.

Eine aktuelle Übersicht (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) über die Altersgrenzen bei den einzelnen gesetzlichen Versicherungen finden Sie hier: